Unser Schlichtungsbereich

Wenn Sie Ihren Konflikt mit einem Branchenunternehmer (elektronische Kommunikationsdienstleistungen, Energie oder postalische Dienstleistungen) nicht lösen können, bietet Ihnen das Institut Luxembourgeois de Régulation ihren Schlichtungsdienst an, um eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streitfall zu finden.

Zusammenfassung der Mediation

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Schlichtung, wie funktioniert sie?

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Wer kann eine Schlichtung beantragen und gegen wen kann sie gerichtet werden?

Ein Verbraucher (Schlichtungsantragsteller), welcher in Luxemburg oder in der EU ansässig ist, kann einen Schlichtungsantrag gegen einen in Luxemburg ansässigen Branchenunternehmer (Schlichtungsantragsgegner) stellen.

Unter einem „Branchenunternehmer “ im Sinne des ILR-Schlichtungsverfahrens sind zu verstehen:

  • Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen;
  • Strom- und Erdgasnetzbetreiber;
  • Strom- und Erdgaslieferanten;
  • Anbieter von Postdienstleistungen.

Im Stromsektor gibt es seit 2023 eine Ausnahme: Das Gesetz erlaubt auch allen anderen Unternehmen, ein Schlichtungsverfahren gegen einen Stromlieferanten einzuleiten.

In allen anderen Sektoren können nur Verbraucher eine Schlichtung mit einem Branchenunternehmen des Sektors beantragen.

Ein in Abschnitt 1.1.3.1. definierter Branchenunternehmer (Schlichtungsantragsteller) mit Sitz in Luxemburg kann einen Schlichtungsantrag gegen einen Verbraucher (Schlichtungsgegner) mit Wohnsitz in Luxemburg stellen.

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Die Kompetenzbereiche des ILR

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen bestätigen, dass Sie eine Beschwerde beim Anbieter/Netzbetreiber eingereicht haben und dass keine Gerichts-, Schlichtungs- oder anderen Einigungsstellenverfahren anhängig sind oder bereits durchgeführt worden.

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Welche Belege müssen für die Schlichtung eingereicht werden?

Sie müssen Ihre schriftliche Beschwerde beim Strom- und/oder Erdgasversorger/-netzbetreiber und gegebenenfalls dessen Antwort unbedingt beifügen (pdf, png und jpg und maximal 20 MB).

Ihre Kontakte

Die Schlichter sind spezialisierte Staatsbeamte im juristischen Dienst des ILR. Sie handeln in vollständiger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und verfügen über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um die Rolle des Schlichters wahrzunehmen.

Für weitere Informationen zu unserer Schlichtungsstelle können Sie sich gerne an sie wenden.

Schlichtungsdienst

juristischer Dienst

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Nützliche Links

Untenstehend finden Sie eine Reihe nützlicher Links zum Thema „Schlichtung“.

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Meinen Schlichtungsantrag einreichen

Wenn Sie Ihren Streit nicht beilegen können, bietet Ihnen ILR seinen Service zur gütlichen Konfliktlösung an.