Unser Schlichtungsbereich
Wenn Sie Ihren Konflikt mit einem Branchenunternehmer (elektronische Kommunikationsdienstleistungen, Energie oder postalische Dienstleistungen) nicht lösen können, bietet Ihnen das Institut Luxembourgeois de Régulation ihren Schlichtungsdienst an, um eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streitfall zu finden.
Zusammenfassung der Mediation
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Zusätzliche Informationen
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Schlichtung, wie funktioniert sie?
Wer kann eine Schlichtung beantragen und gegen wen kann sie gerichtet werden?
Ein Verbraucher (Schlichtungsantragsteller), welcher in Luxemburg oder in der EU ansässig ist, kann einen Schlichtungsantrag gegen einen in Luxemburg ansässigen Branchenunternehmer (Schlichtungsantragsgegner) stellen.
Unter einem „Branchenunternehmer “ im Sinne des ILR-Schlichtungsverfahrens sind zu verstehen:
- Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen;
- Strom- und Erdgasnetzbetreiber;
- Strom- und Erdgaslieferanten;
- Anbieter von Postdienstleistungen.
Im Stromsektor gibt es seit 2023 eine Ausnahme: Das Gesetz erlaubt auch allen anderen Unternehmen, ein Schlichtungsverfahren gegen einen Stromlieferanten einzuleiten.
In allen anderen Sektoren können nur Verbraucher eine Schlichtung mit einem Branchenunternehmen des Sektors beantragen.
Ein in Abschnitt 1.1.3.1. definierter Branchenunternehmer (Schlichtungsantragsteller) mit Sitz in Luxemburg kann einen Schlichtungsantrag gegen einen Verbraucher (Schlichtungsgegner) mit Wohnsitz in Luxemburg stellen.
Die Kompetenzbereiche des ILR
In folgenden Bereichen kann eine Schlichtung beim ILR beantragt werden:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen bestätigen, dass Sie eine Beschwerde beim Anbieter/Netzbetreiber eingereicht haben und dass keine Gerichts-, Schlichtungs- oder anderen Einigungsstellenverfahren anhängig sind oder bereits durchgeführt worden.
Welche Belege müssen für die Schlichtung eingereicht werden?
Sie müssen Ihre schriftliche Beschwerde beim Strom- und/oder Erdgasversorger/-netzbetreiber und gegebenenfalls dessen Antwort unbedingt beifügen (pdf, png und jpg und maximal 20 MB).
Unsere Gesetzgebung
In dieser Rubrik finden Sie die einschlägige nationale und europäische Gesetzgebung.
Veröffentlichungen
Hier finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen und Statistiken
Ihre Kontakte
Die Schlichter sind spezialisierte Staatsbeamte im juristischen Dienst des ILR. Sie handeln in vollständiger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und verfügen über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um die Rolle des Schlichters wahrzunehmen.
Für weitere Informationen zu unserer Schlichtungsstelle können Sie sich gerne an sie wenden.
Schlichtungsdienst
juristischer Dienst- Tél.: (+352) 28 228 404
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Entdecken Sie unseren FAQ-Bereich.
Untenstehend finden Sie eine Reihe nützlicher Links zum Thema „Schlichtung“.
Wenn Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen benötigen, schauen Sie sich unsere FAQs an.
Wenn Sie Ihren Streit nicht beilegen können, bietet Ihnen ILR seinen Service zur gütlichen Konfliktlösung an.