Die Schlichtung des ILR

Das ILR ist eine eingetragene Streitbeilegungsstelle im Sinne von Artikel L.431-1 des Verbraucherrechts.

Dies bedeutet, dass das ILR die ausschließliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Mediationsanfragen im Zusammenhang mit Verbraucherstreitigkeiten in seinen Kompetenzbereichen hat.

Die Schlichter sind spezialisierte Staatsbeamte im juristischen Dienst des ILR. Sie handeln in vollständiger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und verfügen über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um die Rolle des Schlichters wahrzunehmen.

Was versteht man unter einer “Schlichtung“?

Das vom Institut Luxembourgeois de Régulation (nachfolgend „ILR“) angebotene Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein unparteiischer Dritter, Schlichter genannt, den beiden Parteien (Antragsteller und Antragsgegner im Schlichtungsverfahren) dabei hilft, eine einvernehmliche Lösung für ihre Streitsache zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist freiwillig, kostenlos und schnell.

Nützliche Links

Untenstehend finden Sie eine Reihe nützlicher Links zum Thema „Schlichtung“.

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Wenn Sie Ihren Streit nicht beilegen können, bietet Ihnen ILR seinen Service zur gütlichen Konfliktlösung an.