Das ILR ist eine eingetragene Streitbeilegungsstelle im Sinne von Artikel L.431-1 des Verbraucherrechts.
Dies bedeutet, dass das ILR die ausschließliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Mediationsanfragen im Zusammenhang mit Verbraucherstreitigkeiten in seinen Kompetenzbereichen hat.
Die Schlichter sind spezialisierte Staatsbeamte im juristischen Dienst des ILR. Sie handeln in vollständiger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit und verfügen über die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um die Rolle des Schlichters wahrzunehmen.